Aufnahme
      

 

Nach einer Zuweisung durch die zuständige Schulaufsicht der bisherigen Stammschule wird die Aufnahme an unserer Schule von der Schulleitung durchgeführt.

Vor einer Zuweisung wird im Rahmen der AO-SF ein pädagogisches Gutachten durch einen sonderpädagogischen Gutachter in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der bisherigen Schule durchgeführt.

Aus diesem pädagogischen Gutachten ergeben sich eine Beschreibung des Förderbedarfs und eine Empfehlung eines Förderortes (Schulform und Schule).

In dieses Gutachten werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten des entsprechenden Schülers als Experten Ihres Kindes eingebunden. Insbesondere bei der Ermittlung möglicher Ursachen und des daraus resultierenden notwendigen Förderbedarfs ist die Kooperation mit dem familiären Umfeld wesentlich.

 

Der Antrag auf Durchführung einer Überprüfung auf einen besonderen Förderbedarf kann von der Stammschule oder den Eltern/ Erziehungsberechtigten über die Stammschule gestellt werden. Notwendig wird die Eröffnung des Verfahrens im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung, wenn nicht hinreichende soziale Kompetenzen vorhanden sind und somit eine Förderung an der bisherigen Stammschule nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg stattfinden kann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Ort zum Lernen und Leben