Schulordnung

 

Schulordnung der Joseph-Beuys-Schule in Neuss


 

Diese Schulordnung ermöglicht das friedliche Zusammenleben aller Personen an unserer Schule.

Jeder hat, wie im Grundgesetz verankert, „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

 

(Artikel 2 Abs. (1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)


  • Jeder hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht. Daher wird niemand durch laute Geräusche, unerlaubtes Öffnen der Klassentüren oder Sonstiges gestört.

 

  • Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Körperliche Auseinandersetzungen werden
    geahndet.

 

  • Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes ohne
    Genehmigung nicht gestattet.

 

  • Um ein erfolgreiches Lehren und Lernen zu gewährleisten soll ein regelmäßiger Austausch
    zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule (Klassenlehrerteam) stattfinden.

 

  • Die Teilnahme an Schulveranstaltungen und Klassenfahrten ist verpflichtend.

 

  • Ergänzend zu der Schulordnung gelten die jeweiligen Klassenregeln.

 

  • Hausaufgaben sind Teil des Unterrichtes und unterliegen den individuellen Regelungen der
    Klassenlehrerteams.

 

 

Regelungen für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe der JBS:

 

a. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude immer über den Schulhof.

Der Vordereingang darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung benutzt werden.

 

b. Die Schülerinnen und Schüler, die verspätet erscheinen warten bis zum Beginn der nächsten

Unterrichtsstunde auf dem Schulhof. Das Betreten des Gebäudes ist solange untersagt.

Die Schülerinnen und Schüler werden ohne Absprache/Rücksprache mit den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern nach Unterrichtsbeginn nicht in das Gebäude gelassen.

 

c. Zu den Pausen und nach Unterrichtsschluss wird das Gebäude sofort und auf direktem Weg

verlassen.

 

d. Das Betreten der Fachräume, Treppenhäuser und der Außenanlagen ist nur nach

ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Außentüren öffnen, um andere Personen (speziell andere Schülerinnen und Schüler) hereinzulassen.

 

e. Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der Unterrichtszeit nur mit Laufzettel den

Klassenraum.

 

f. Handys gehören in die Tasche. Wer sein Handy sichtbar oder hörbar macht, erhält eine

Verwarnung. Sieht oder hört ein Lehrer das Handy erneut, wird das Handy eingezogen. Macht der Schüler keine Anstalten, das Handy herauszugeben, zieht die Schulleitung das Handy ein und es wird erst in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten wieder heraus gegeben.

 

g. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie im und vor dem Schulgebäude

verboten.

 

h. Das Mitführen von Handys, MP3-Playern und anderen evtl. wertvollen Dingen geschieht auf

eigene Gefahr und unterliegt jeglichem Haftungsausschluss. Die Nutzung von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude untersagt. Tausch- und Sammelkarten sind auf dem Schulhof und im Schulgebäude verboten.

 

i. Lederbälle sind auf dem Schulhof verboten. In der hinteren Schulhofecke darf

mit Gummibällen gespielt werden.

 

j. Die Schülerinnen und Schüler behandeln das Schuleigentum (Bücher, Tische etc.) pfleglich.

Beschädigungen/Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.

 

k. Die Schülerinnen und Schüler, die in eine massive körperliche Auseinandersetzung verwickelt

sind, werden sofort für drei Tage vom Schulbetrieb ausgeschlossen.

 

l. Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Schüler vom Mittagessen ausgeschlossen

werden.

 

Neuss, 12.05.2015

 

Ein Ort zum Lernen und Leben