Rückschulung
      

 

Ziel der pädagogischen Arbeit an unserer Schule ist eine zeitnahe Re-Integration der anvertrauten Schüler/innen in das Regel- bzw. Stammschulsystem. Aus diesen Gründen stellt die Förderschule für den überwiegenden Teil der Schülerschaft häufig nur eine Durchgangsschule dar.


Rückschulungen erfolgen ganzjährig zu einem geeigneten und notwendigen Zeitpunkt der Entwicklung. Dieser wird von den Klassenlehrern ermittelt, mit den Fachlehrern besprochen und in Zusammenarbeit mit den Eltern beraten. Ebenso werden die Schüler alters- und entwicklungsgemäß in diesen Prozess eingebunden.

 


Rückschulungen erfolgen zielgenau in alle Schulsysteme. Berücksichtigt werden sowohl Schulform, Klassenstruktur, die bisherige Entwicklung und die mögliche Perspektiven (Abschluss) jedes Einzelnen Schülers. Darüber hinaus werden die Schüler individuell von den zuständigen LehrerInnen der Joseph-Beuys-Schule begleitet. Die Integration in die neue Klasse/ Schule vollzieht sich im Austausch mit den neuen LehrerInnen über den Leistungs- und Entwicklungstand, die Entwicklung im Rahmen unserer Beschulung und das soziale Umfeld des Schülers. Hierbei wird auf die Dokumentation im Individualförderplan (IFP) zurückgegriffen.

 

Die Rückführung erfolgt in der Regel für 6 Monate zur Probe. Die aktenführende Schule bleibt weiterhin die Joseph-Beuys-Schule. Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit – oder auch früher – erfolgt die Aufnahme an der neuen Schule, die Übersendung der Schülerakte und die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

 

Ein ggf. erneuter sonderpädagogischer Förderbedarf muss durch eine neue Überprüfung im Rahmen der AO-SF festgestellt werden. Eine Besonderheit stellen Rückschulungen im Übergang von der Primarstufe in eine Regelschule der Sekundarstufe I dar. Hier melden die Eltern ihr Kind mit Unterstützung der Joseph-Beuys-Schule zur festgesetzten Anmeldefrist an der weiterführenden Schule an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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